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Staatlicher Verkauf

Ungefährer Standort: Ort oder Provinz der Sache laut Bekanntmachung. Die genaue Adresse steht in der amtlichen Bekanntmachung.

Joyería variada · Delegación del Gobierno para el Plan Nacional sobre Drogas

Ganz Spanien · Sonstige Sachen · Staatlicher Verkauf · Delegación del Gobierno para el Plan Nacional sobre Drogas

Preis: siehe Bekanntmachung
AusgangspreisSiehe Bekanntmachung
KautionSiehe Bekanntmachung
AngebotsfristSiehe Bekanntmachung
VersteigerungsterminSiehe Bekanntmachung
So bieten SieOnline-Gebote
Im BOE veröffentlicht31. Aug. 2026

Beträge und Daten werden automatisch aus der BOE-Bekanntmachung gelesen. Bei Abweichungen gilt die amtliche Bekanntmachung.

Was verkauft wird

La venta en Subasta Pública Electrónica 6/2026 de Joyería variada.

Mittleres Risiko
  • Es verkauft eine öffentliche Stelle. Die Sache wird im vorhandenen Zustand verkauft: Lesen Sie die Bedingungen (Zustand, Belegung und Belastungen).
  • Um teilzunehmen, müssen Sie zuerst eine Kaution hinterlegen (meist 5 % des Ausgangspreises).
  • Kaufnebenkosten und Steuern trägt in der Regel der Käufer.

Automatische Ampel von HammerMap, nur zur Information. Keine Rechtsberatung.

Rechtliche Details und Quellen
mittelBedingungen und Zustand der Sache

Die Ausschreibungsbedingungen (pliego) beschreiben den tatsächlichen, rechtlichen und grundbuchlichen Zustand der Sache. Lesen Sie sie vor dem Bieten: Belegung, Zustand und Belastungen.

Rechtsgrundlage: Ley 33/2003 art. 138.2
mittelKaution

Für die Teilnahme ist eine Kaution erforderlich. Bei Immobilien des spanischen Staates beträgt sie meist 5 % des Ausgangspreises (bis zu 10 %; bei einem Ausgangspreis bis 10.000 € kann darauf verzichtet werden). Sie wird bei der Caja General de Depósitos oder gemäß den Bedingungen hinterlegt.

Rechtsgrundlage: Ley 33/2003 art. 137.6
InfoSo bieten Sie

Den Verkauf führt die verkaufende öffentliche Stelle durch, kein Gericht. Wie (verschlossener Umschlag, persönlich oder online) und wo geboten wird, steht in der Bekanntmachung und den Bedingungen. Gebote werden nicht im Portal für Zwangsversteigerungen abgegeben.

Rechtsgrundlage: Ley 33/2003 art. 137.2
InfoAndere Stellen

Das Gesetz 33/2003 regelt unmittelbar den Verkauf staatlicher Immobilien (Patrimonio del Estado). TGSS, Hafenbehörden, FOGASA, das Verteidigungsministerium und andere wenden zudem eigene Regeln an: Maßgeblich sind die Bedingungen der Bekanntmachung.

Rechtsgrundlage: Ley 33/2003 art. 137
Daten der amtlichen Bekanntmachung

Verkaufende Stelle: Delegación del Gobierno para el Plan Nacional sobre Drogas
Behörde: MINISTERIO DE SANIDAD
BOE-Bekanntmachung: BOE-B-2026-28226 (31. Aug. 2026)

Titel (ohne personenbezogene Daten): Resolución de la Delegación del Gobierno para el Plan Nacional sobre Drogas, por la que se anuncia la venta en Subasta Pública Electrónica 6/2026 de Joyería variada.

Auf Grundlage von Daten der Agencia Estatal Boletín Oficial del Estado (boe.es). Datenstand: 30.10.2026 15:37. HammerMap ist kein amtlicher Dienst und steht weder mit dem BOE noch mit der verkaufenden Stelle in Verbindung.